Aufwendungen für einen zum Nachlass gehörenden Hund sind keine Nachlassverbindlichkeiten
Gehört zum Nachlass ein Hund, stellen die zukünftigen Aufwendungen für die Versorgung dieses Hundes keine Nachlassverbindlichkeiten dar. Dies wäre nur dann anders zu beurteilen, wenn die Verpflichtung zur Versorgung des Hundes als Auflage aus dem Testament des Verstorbenen zu erfüllen ist. Hat der Erbe also das Tier freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung übernommen, sind zukünftige Kosten nicht als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig.
(Quelle: Beschluss des Bundesfinanzhofs)