Wachstumsbeschleunigungsgesetz – Erbschaft- und Schenkungsteuer für Geschwister, Nichten und Neffen
Für Personen der Steuerklasse II, insbesondere Geschwister, Nichten und Neffen werden die Steuersätze deutlich gesenkt.
Bei unentgeltlichen Erwerben nach dem 31.12.2009 bewegen sich die Steuersätze zwischen 15 % (bei einem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis 75.000 €) und 43 % (bei einem Wert über 26.000.000 €).
Der Freibetrag bleibt in dieser Steuerklasse unverändert bei 20.000 €.