Künstiche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen eines Paares für eine heterologe künstliche Befruchtung können als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein. Die künstliche Befruchtung der (gesunden) Frau mit Fremdsamen bezweckt nach Auffassung des BFH zwar nicht die Beseitigung oder Linderung von Schmerzen oder Beschwerden als Symptomen der Unfruchtbarkeit des Ehemannes. Sie zielt aber – wie auch die homologe künstliche Befruchtung wegen…