Mieter kann bei Schönheitsreparaturen Farbe der Wände frei wählen
Ein Formularmietvertrag sah vor, dass Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen waren. Dabei sollten die Schönheitsreparaturen u. a. das Weißen der Oberwände und der Decken umfassen. Gegen diese Klausel wandte sich der Mieter. Zu Recht, meint der Bundesgerichtshof. Der Mieter sei generell nicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen verpflichtet. Die vom Vermieter im Formularmietvertrag verwendete…