Gefahr finanzamtlicher Rückforderung von abgetretenen und ausgezahlten Vorsteuerüberschüssen aus Umsatzsteuervoranmeldungen
Eine Bank hatte sich die Vorsteuerüberschüsse aus Umsatzsteuervoranmeldungen eines Kunden abtreten lassen. Sie verrechnete die abgetretenen Beträge mit ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld. Nach Ablauf des Jahres forderte das Finanzamt von der Bank Rückzahlung der an sie abgetretenen Steuerüberzahlungen. Ursächlich hierfür war, dass das Finanzamt im Rahmen der Umsatzsteuerjahresveranlagung für den Bankkunden die von diesem in seinen…