Anwendung der 1 %‑Regelung nur bei tatsächlicher privater Nutzung von Dienstwagen
Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlässt, stellt der Vorteil Lohn dar, dessen Wert i. d. R. gemäß der 1 %‑Regelung zu ermitteln ist. Probleme gibt es immer dann, wenn zwischen den Beteiligten keine Regelung über die Privatnutzung getroffen wird oder der Arbeitgeber ein privates Nutzungsverbot ausgesprochen hat. Im entschiedenen Fall hatte eine…