Scheinrenditen und Zufluss von Einnahmen aus Schneeballsystemen
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs unterliegen Gutschriften aus Schneeballsystemen bereits dann der Einkommensteuer, wenn der Betreiber des Systems zum Zeitpunkt der Gutschrift zur Auszahlung auch bereit und in der Lage ist. Dies gilt selbst dann, wenn die Rückzahlung aus dem Kapital anderer getäuschter Anleger erfolgt und der Anleger damit eine so genannte Scheinrendite erhält. An dieser Beurteilung ändert sich auch nichts, wenn die Renditen nur gutgeschrieben und sofort wieder angelegt werden.
Hinweis: Für geprellte Anleger der Firma CTS, Saarlouis, wird es nach einer Verständigung zwischen Bund und Ländern eine steuerlich verbesserte Regelung geben. Die Besteuerung der Scheinrenditen wird im Regelfall nicht vollständig rückgängig gemacht und auch die Einlagen gehen verloren. Durch die Geltendmachung des Verlustes im Jahr der Insolvenz der CTS, durch Rücktrag in das Jahr zuvor und durch Verlustvortrag wird die Besteuerung aber wesentlich gemildert. Betroffene sollten den Steuerberater fragen.