201010.04
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Für gezahlte Kfz-Steuer ist Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren

in Steuern

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind anzusetzen, soweit Ausgaben getätigt werden, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Eine Spedition machte im Jahresabschluss Kfz-Steuern in Höhe von 98.000 € als Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt korrigierte den Gewinn um den rechnerisch auf das Folgejahr entfallenden Anteil von 44.000 €.

Der Bundesfinanzhof stimmte dem zu. Die Kfz-Steuer entsteht tageweise und ist (bis auf Sonderfälle) für ein Jahr im Voraus zu entrichten. Der auf das folgende Wirtschaftsjahr entfallende Anteil ist deshalb zu aktivieren

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