201010.04
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Wahlrecht bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (BMF)

Nach den Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist für geringwertige Wirtschaftsgüter mit AK/HK bis 150 Euro, über 150 Euro und bis 410 Euro und über 410 Euro bis 1.000 Euro in allen drei Fallgruppen jeweils eine Abschreibung über die Nutzungsdauer möglich. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 17/2892) auf eine schriftliche Anfrage aus dem Bundestag hervor.

Hierzu führte die Bundesregierung weiter aus: Hat sich der Steuerpflichtige allerdings entschlossen, für Wirtschaftsgüter über 150 Euro bis 1.000 Euro einen Sammelposten zu bilden, gilt dies für alle Wirtschaftsgüter dieser Fallgruppe, die in diesem Wirtschaftsjahr angeschafft oder hergestellt werden (wirtschaftsjahrbezogenes Wahlrecht). Eine individuelle Abschreibung dieser Wirtschaftsgüter ist dann nicht möglich.

Hintergrund:
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz als Teil eines Sofortprogramms krisenentschärfender Maßnahmen wurde der bis Ende 2009 zwingende sofortige Betriebsausgabenabzug bei Anschaffungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter ohne Umsatzsteuer bis zu 150 Euro und die zwingende Bildung eines Sammelpostens bei Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer zwischen 150 Euro und 1.000 Euro durch ein Wahlrecht ersetzt.

Quelle: BT-Drucks. 17/2892

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