201010.10
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Verfassungsbeschwerde gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags erhalten zur Abgeltung ihrer Aufwendungen im Rahmen der Mandatstätigkeit eine monatliche Kostenpauschale, die einkommensteuerfrei ist. Arbeitnehmer erhalten dagegen nur einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 €, wenn sie keine höheren Aufwendungen nachweisen.

Diese Ungleichbehandlung sieht das Bundesverfassungsgericht nicht als verfassungswidrig an. Die Ungleichbehandlung findet ihre Rechtfertigung in der besonderen Stellung des Abgeordneten, der über die Art und Weise der Wahrnehmung seines Mandats frei und in ausschließlicher Verantwortung gegenüber dem Wähler entscheidet.

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