201002.19
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz – Kinder

  Ab 2010 wurden die Kinderfreibeträge von 6.024 € auf 7.008 € angehoben und zugleich das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 € erhöht.

Das Kindergeld beträgt nun monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 184 €, für dritte Kinder 190 € und für das vierte und jedes weitere Kind 215 €.

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