Steuerverstrickung von unentgeltlich erworbenen Anteilen bei Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Beim unentgeltlichen Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft von einem wesentlich Beteiligten führt der Gewinn aus einer Veräußerung solcher Anteile innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb zu steuerpflichtigen Einkünften. Das Gleiche gilt auch für die Veräußerung von neuen Aktien nach einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, die dem Erwerber der Altaktien zugeteilt wurden. Dies hat der Bundesfinanzhof…