Eine Klage kann auch mit eingescannter Unterschrift wirksam sein
Auch wenn die Klageschrift nur eine eingescannte Unterschrift trägt, kann mit ihr wirksam Klage eingereicht werden. Die Anforderungen für die Wirksamkeit stellt der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 22. Juni 2010 auf, Az: VIII R 38/08 Grundsätzlich wird es von der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt, ob eine nur eingescannte Unterschrift dem Schriftformerfordernis genügt oder nicht….