Vorsteuervergütungsverfahren – Ausschlussfrist verstreicht am Monatsende (DIHK)
Seit Jahresbeginn gilt für die Erstattung von im EU-Ausland gezahlte Mehrwertsteuerbeträge ein rein elektronisches Verfahren. Trotz EU-weit gravierender Probleme bleibt es für die Abgabe der Anträge für den Zeitraum 2009 bei der Ausschlussfrist 30.9.2010. Zwar hat die Europäische Kommission einen Vorschlag unterbreitet, einmalig die Frist bis zum 31. März 2011 zu verlängern. Der Vorschlag ist aber auf der Sitzung der im ECOFIN-Rat versammelten Wirtschafts- und Finanzminister am 7. September nicht behandelt worden. Auch von der informellen ECOFIN-Ratssitzung Ende dieses Monats ist kein dahingehender Beschluss zu erwarten. Davon, dass es auf einer der folgenden Ratssitzungen zu einer rückwirkenden Hinausschiebung der Frist kommt, kann nicht sicher ausgegangen werden.
Hinweis: Anspruchsberechtigte Unternehmen sollten daher im eigenen Interesse noch im Laufe dieses Monats die nötigen Anträge stellen.
Quelle: DIHK „Steuerinfo September“