201008.19
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Einkommensteuererklärung 2009 – Abgabefrist

In Hessen wurde im Rahmen eines Pilotprojektes die Abgabefristen für Steuererklärungen, die durch Angehörige des steuerberatenden Berufes erstellt werden, zunächst auf den 28.02. des Zweitfolgejahres verlängert. Durch den Erlass des Landes Hessen vom 17.06.2010 gilt dies bereits für die laufenden Steuererklärungen des Jahres 2009. Dieses Pilotprojekt ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Im Rahmen dieses Projektes sollten Steuerberater darauf achten, dass die Abgabefrist zum 28.02. eingehalten wird und aufgrund der dann hoffentlich positiven Erfahrungen die Finanzverwaltung diesen Termin beibehält.

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