BFH-Urteil zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen – Ausstrahlung auf die Körperschaftsteuer
Erstattungszinsen nach § 233a AO auf nicht abziehbare Steuern unterliegen beim Empfänger nicht der Besteuerung. Dies hat der BFH im jüngst veröffentlichten Urteil vom 15.6.2010 – VIII R 33/07 entschieden und seine bisherige Rechtsprechung geändert. Zwar betraf der entschiedene Fall die Einkommensteuer. Die Grundsätze lassen sich aber auf die Körperschaftsteuer übertragen. Hat etwa eine Kapitalgesellschaft Erstattungszinsen…