201009.28
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BFH-Urteil zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen – Ausstrahlung auf die Körperschaftsteuer

Erstattungszinsen nach § 233a AO auf nicht abziehbare Steuern unterliegen beim Empfänger nicht der Besteuerung. Dies hat der BFH im jüngst veröffentlichten Urteil vom 15.6.2010 – VIII R 33/07 entschieden und seine bisherige Rechtsprechung geändert.

Zwar betraf der entschiedene Fall die Einkommensteuer. Die Grundsätze lassen sich aber auf die Körperschaftsteuer übertragen. Hat etwa eine Kapitalgesellschaft Erstattungszinsen auf die Rückzahlung von Körperschaftsteuer erhalten und sind diese der bisherigen Rechtslage nach als Betriebseinnahmen erfasst worden und im zu versteuernden Einkommen enthalten, empfehlen Markl und Fröhlich von RICHTER in München, gegen die jeweiligen Körperschaftsteuer-Bescheide unter Verweis auf das BFH-Urteil vom 15.6.2010 Einspruch zu erheben.

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