Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen können trotz fehlenden Buchnachweises umsatzsteuerfrei sein
Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet (die EU-Mitgliedstaaten, sog. innergemeinschaftliche Lieferungen) sowie in Drittstaaten (Ausfuhrlieferungen) sind von der Umsatzsteuer befreit. Die Steuerbefreiung setzt in der Regel voraus, dass der Unternehmer die Lieferung buch- und belegmäßig nachweist. Buchnachweis bedeutet, dass der Unternehmer den Vorgang zeitnah in seine Bücher aufnimmt. Belegnachweis heißt, dass er die erforderlichen Belege beibringt….