200906.25
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Anhebung der Schwellenwerte für Konzernabschluss

Die Schwellenwerte für Befreiungen von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts werden um 20 % angehoben.

Bruttomethode[1]: Die Grenze für die konsolidierte Bilanzsumme wird von 19.272.000 € auf 21.000.000 € angehoben. Die Grenze für die Umsatzerlöse wird von 38.544.000 € auf 42.000.000 € angehoben.

Nettomethode[2]: Die Grenze für die Bilanzsumme wird von 16.060.000 € auf 19.250.000 € angehoben. Die Grenze für die Umsatzerlöse wird von 32.120.000 € auf 38.500.000 € angehoben.

Die ausschlaggebende Zahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer bleibt bei 250 Arbeitnehmern.


[1]     § 293 Abs. 1 Nr. 1 HGB n. F.

[2]     § 293 Abs. 1 Nr. 2 HGB n. F.

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