Anhebung der Schwellenwerte für Konzernabschluss
Die Schwellenwerte für Befreiungen von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts werden um 20 % angehoben.
Bruttomethode[1]: Die Grenze für die konsolidierte Bilanzsumme wird von 19.272.000 € auf 21.000.000 € angehoben. Die Grenze für die Umsatzerlöse wird von 38.544.000 € auf 42.000.000 € angehoben.
Nettomethode[2]: Die Grenze für die Bilanzsumme wird von 16.060.000 € auf 19.250.000 € angehoben. Die Grenze für die Umsatzerlöse wird von 32.120.000 € auf 38.500.000 € angehoben.
Die ausschlaggebende Zahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer bleibt bei 250 Arbeitnehmern.