Nachhaltige vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer kann Arbeitslohn oder vGA sein
Stellt eine Kapitalgesellschaft ihrem anstellungsvertraglich gebundenen Gesellschafter-Geschäftsführer einen betrieblichen Pkw ausschließlich für geschäftliche Zwecke zur Verfügung und nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer den Pkw vertragswidrig und nachhaltig auch privat, kann dieses als Arbeitslohn oder als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu beurteilen sein. Die gemäß Anstellungsvertrag zulässige private Nutzung ist Sachlohn und damit ein lohnsteuerlich erheblicher Vorteil. Die vertragswidrige…