Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind seit 2007 nur noch dann abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Seit diesem Jahr können u. a. Lehrer keine Arbeitszimmerkosten mehr geltend machen, wenn deren Mittelpunkt beruflicher Tätigkeit in der Schule liegt. Dagegen wehrte sich ein Lehrerehepaar im Rahmen eines Lohnsteuerermäßigungsverfahrens. Der Bundesfinanzhof…