Verrechenbare Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften
Kapitalanleger, die noch steuerlich verrechenbare Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor dem 1.1.2009 (vor Einführung der Abgeltungsteuer) haben, können diese sog. Altverluste nur noch mit den im Laufe des Jahres 2013 erzielten Wertpapierveräußerungsgewinnen verrechnen. Diese Altverluste sind bis einschließlich 2013 auch mit bestimmten Gewinnen aus der Veräußerung von Kapitalvermögen verrechenbar. Die Verrechnung der Altverluste…