Anrechenbare Erbschaftsteuer aus früheren Schenkungen
Mehrere Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden erbschaftsteuerlich zusammengefasst. Auch der Erbfall wird in den 10-Jahreszeitraum einbezogen. Auf die nach dem letzten Erwerb festgesetzte Steuer sind Steuern aus den früheren Erwerben anzurechnen. Maßgeblich für die Höhe des Anrechnungsbetrags ist nicht die früher tatsächlich gezahlte, sondern die bei zutreffender Beurteilung der Sach‑ und Rechtslage festzusetzende Steuer. Folgender…