Zeitliche Anwendung der Neuregelungen
Grundsätzlich gelten die neuen Regeln für alle Erb- und Schenkungsfälle nach dem 31.12.2008.
Ein Erbe kann aber bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung beantragen, dass die neuen Erbschaftsteuerregeln, mit Ausnahme der persönlichen Freibeträge, auf Erbfälle nach dem 31.12.2006 und vor dem 01.01.2009 anzuwenden sind. Der Antrag kann bis zum 30.6.2009 gestellt werden. In diesem Fall kann die Steuerfestsetzung entsprechend geändert werden. Diese Übergangsregel tritt am 01.07.2009 außer Kraft.