Güterbeförderungen
Für Güterbeförderungen und damit im Zusammenhang stehende Leistungen wie Beladen, Entladen, Umschlagen im B2B‑Bereich bestimmt sich der Ort nach dem Empfängersitzprinzip. Damit muss nicht mehr zwischen inländischen Güterbeförderungen, innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen und Drittlandsbeförderungen unterschieden werden. Wird eine Güterbeförderungsleistung tatsächlich ausschließlich im Drittlandsgebiet erbracht und ist der Leistungsort für diese Leistung im Inland, wird es nicht beanstandet,…