Bei Park and ride können Entfernungspauschale und tatsächliche Kosten kombiniert werden
Eine Arbeitnehmerin nutzte für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte täglich sowohl das eigene Auto als auch öffentliche Verkehrsmittel. Für die mit dem Auto zurückgelegte Strecke setzte sie die Entfernungspauschale an, für die Benutzung einer Straßenbahn die tatsächlichen Kosten. Das Finanzamt ließ nur den Abzug der Entfernungspauschale für den gesamten Arbeitsweg zu. Der Bundesfinanzhof teilte…