Bundesfinanzhof – Dienstreisen kombiniert mit Urlaub absetzbar
Der Bundesfinanzhof hat abermals die Rechte der deutschen Steuerzahler gestärkt: Arbeitnehmer können die Kosten für Dienstreisen künftig auch in Verbindung mit einem Urlaub von der Steuer absetzen. Das seit Jahrzehnten geltende Aufteilungsverbot wurde aufgehoben.