Verbilligt vermietete Wohnungen als gewillkürtes Betriebsvermögen
Eine zu privaten Wohnzwecken verbilligt vermietete Wohnung kann gewillkürtes Betriebsvermögen sein. Die außerbetrieblich veranlasste Verbilligung stellt dabei eine Nutzungsentnahme dar. Der Bundesfinanzhof[1] hat sich mit dem Fall einer Erbengemeinschaft auseinandergesetzt, die ein verpachtetes Hotel betrieb. Zum Hotel gehörten auch Wohnungen, die an Miterben, die zugleich auch Hotelangestellte waren, zu deren eigenen Wohnzwecken vermietet waren. Das…