Ernstliche Zweifel an Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen Schwesterpersonengesellschaften
An der A‑GmbH & Co. KG waren die Kommanditisten A zu 67 % und B zu 33 % beteiligt. Diese gründeten eine B‑GmbH & Co. KG, an der sie mit denselben Vermögensanteilen beteiligt sind. Im Jahr 2006 übertrug die A‑GmbH & Co. KG zur Erbringung der Kommanditeinlagen drei seit Jahren zum Betriebsvermögen gehörende Grundstücke zu Buchwerten auf…