201008.06
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Neuregelung der Altersrentenbesteuerung ist verfassungsgemäß

in Steuern

In mehreren Entscheidungen hatte das Bundesverfassungsgericht die unterschiedliche Besteuerung der Alterseinkünfte für verfassungswidrig erklärt. Die dadurch bedingte gesetzliche Neuregelung erfolgte mit Wirkung zum 1. Januar 2005. Sie hat zur Folge, dass Altersvorsorgebeiträge nach einer langen Übergangszeit in vollem Umfang als Sonderausgaben abzugsfähig sind und die Renten selbst ab Rentenbeginn der vollen Besteuerung unterliegen. Letztlich sollen Altersrenten von freiwillig Versicherten und Pflichtversicherten gleichbehandelt werden. Die Differenzierungen zwischen Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und denjenigen aus privaten Rentenversicherungen müssen sich in einem vertretbaren Rahmen bewegen.

Zur Umsetzung wurde dem Gesetzgeber nach Meinung des Bundesfinanzhofs ein weiter Entscheidungsspielraum eingeräumt. Die gesetzgeberische Entscheidung, alle Basis-Altersversorgungssysteme unterschiedslos der nachgelagerten Besteuerung zu unterwerfen, ist nicht zu beanstanden. Dies gilt auch für die Besteuerung von Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen. Die Beiträge hierzu sind zukünftig aus versteuertem Einkommen aufzubringen. Deshalb ist eine spätere Versteuerung der daraus fließenden Leibrenten nur mit dem Ertragsanteil sachgemäß.

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