Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung (BMF)
Das vom Bundestag beschlossene Steuervereinfachungsgesetz sieht eine rückwirkende Anwendung der Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1.7.2011 vor. Allerdings hat der Bundesrat diesem Gesetz nicht zugestimmt. Das BMF weist nun darauf hin, dass eine rechtssichere Anwendung der vorgesehenen Neuregelung (z.B. Versendung einer Rechnung per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur) erst mit Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 möglich…