201108.21
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Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung (BMF)

Das vom Bundestag beschlossene Steuervereinfachungsgesetz sieht eine rückwirkende Anwendung der Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1.7.2011 vor. Allerdings hat der Bundesrat diesem Gesetz nicht zugestimmt. Das BMF weist nun darauf hin, dass eine rechtssichere Anwendung der vorgesehenen Neuregelung (z.B. Versendung einer Rechnung per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur) erst mit Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 möglich sei.

Hierzu führt das BMF weiter aus: Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) die bislang sehr hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert und so Bürokratiekosten der Wirtschaft in Milliardenhöhe abgebaut werden. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 sieht eine rückwirkende Anwendung der Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1.7.2011 vor. Allerdings hat der Bundesrat am 8.7.2011 diesem Gesetz nicht zugestimmt. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses wird zurzeit geprüft. Eine rechtssichere Anwendung der vorgesehenen Neuregelung der elektronischen Rechnungsstellung (z.B. Versendung einer Rechnung per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur) ist erst mit Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 möglich.

Hinweis: Auf seinen Internetseiten hat das BMF einen Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung veröffentlicht. Zur Homepage des BMF gelangen Sie hier.

Quelle: BMF online

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