Zahlungen aufgrund eines vor Eintritt des Erbfalls erklärten Erb- und/oder Pflichtteilsverzichts sind nicht einkommensteuerbar
Ein Vater übertrug seinem Sohn im Wege der vorweggenommenen Erbfolge durch notariell beurkundeten Übergabevertrag ein Grundstück und einen Betrieb. Der Vater behielt sich ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht auf dem Grundstück vor. Außerdem zahlte der Sohn dem Vater lebenslang eine Rente von rd. 3.000 € jährlich. Auch an die Schwester zahlte der Sohn eine monatliche Rente. Die…