Aufzeichnungen für Einnahmen-Überschuss-Rechnung müssen klar und vollständig sein
Ermittelt ein Selbstständiger seinen Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, wird der Gewinn (Überschuss) durch eine Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt. Aufzuzeichnen sind – bis auf einige Besonderheiten – grundsätzlich nur die vereinnahmten Betriebseinnahmen und die verausgabten Betriebsausgaben. Das Finanzgericht des Saarlandes hat entschieden, dass diese Aufzeichnungen so klar und vollständig sein müssen, dass sie einem sachverständigen Dritten…