Hingabe von Benzingutscheinen an Arbeitnehmer ist nicht immer steuerfrei
Sachbezüge (z. B. Warengutscheine), die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährt, sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Der Sachbezug bleibt bei der Berechnung der Lohnsteuer außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Arbeitnehmer gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 € im Kalendermonat nicht übersteigen. Die folgenden vier Beispiele verdeutlichen, was zu beachten ist: Beispiel 1:…