Nachweis des ernsthaften Bemühens eines volljährigen Kindes um einen Ausbildungsplatz
Für ein über 18 Jahre altes Kind besteht ein Anspruch auf Kindergeld u. a. dann, wenn es seine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann. Diese Voraussetzungen sind nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit erbracht werden. Die Registrierung dort ist jedoch in ihrer Wirkung auf…