Umsätze eines gewerblichen Betreibers von Geldspielautomaten nicht umsatzsteuerfrei
Der Bundesfinanzhof hat mit Hinweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs entschieden, dass die Umsätze aus Geldspielautomaten eines gewerblichen Betreibers nicht umsatzsteuerfrei sind und die gesetzlichen Vorschriften weder gegen Recht der Europäischen Union noch gegen das Grundgesetz verstoßen.
Damit dürfte das Thema Umsatzbesteuerung von Umsätzen aus Geldspielautomaten abgeschlossen sein.