Sozialversicherungsrechtliche Änderungen bei „Minijobs” zum 1.1.2013
Die Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigung – so genannte Minijobs – werden an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Die Entgeltgrenze für so genannte Minijobs wird ab dem 1. Januar 2013 von 400 € auf 450 € angehoben. Bei der Anhebung der sozialversicherungsrechtlichen Geringfügigkeitsgrenze auf 450 € zum 1.1.2013 handelt es sich nur um die Grenze für die Sozialversicherungsfreiheit von so…