Wachstumsbeschleunigungsgesetz – Mantelkaufregelung
Für Kapitalgesellschaften gilt seit dem Veranlagungszeitraum 2009 eine Verlustverrechnungsbeschränkung, wonach bei einem Anteilserwerb innerhalb von fünf Jahren von mehr als 25 % bzw. mehr als 50 % die Verluste quotal bzw. vollständig untergehen. Ein Beteiligungserwerb für Sanierungszwecke ist für die Verlustverrechnungsbeschränkung unschädlich, wenn die Anteilsübertragung nach dem 31.12.2007 erfolgte bzw. erfolgt. Voraussetzung der Anwendung der Sanierungsklausel ist, dass…