200907.19
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Eigenkapitalersatzrecht auf Altfälle noch anwendbar

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs findet das Eigenkapitalersatzrecht auf Altfälle, in denen das Insolvenzverfahren vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23. Oktober 2008 eröffnet worden ist, weiterhin Anwendung.

In dem zu entscheidenden Fall stellte das Gericht klar, dass nach den anwendbaren Eigenkapitalersatzregeln die Rückzahlungspflicht des bürgenden Gesellschafters nicht durch das Vorhandensein einer Mehrzahl von Sicherheiten berührt wird, solange sich unter den Sicherungsgebern auch ein Gesellschafter befindet. Da wirtschaftlich dessen Kreditsicherheit in der Krise der Gesellschaft funktionales Eigenkapital darstellt, darf dieses nicht auf dem Umweg über eine Leistung an die Gesellschaftsgläubiger aus dem Gesellschaftsvermögen dem Gesellschafter zurückgewährt werden.

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