201002.24
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz – Mantelkaufregelung

Für Kapitalgesellschaften gilt seit dem Veranlagungszeitraum 2009 eine Verlustverrechnungsbeschränkung, wonach bei einem Anteilserwerb innerhalb von fünf Jahren von mehr als 25 % bzw. mehr als 50 % die Verluste quotal bzw. vollständig untergehen. Ein Beteiligungserwerb für Sanierungszwecke ist für die Verlustverrechnungsbeschränkung unschädlich, wenn die Anteilsübertragung nach dem 31.12.2007 erfolgte bzw. erfolgt. Voraussetzung der Anwendung der Sanierungsklausel ist, dass…

201002.23
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz – Zinsschranke

Die Zinsschranke schränkt die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen von Personen- und Kapitalgesellschaften ein. Zinsaufwendungen können bis zur Höhe der Zinserträge und darüber hinaus nur in Höhe von 30 % des steuerlichen EBITDA (Summe aus steuerlichem Gewinn, Zinssaldo und Abschreibungen) abgezogen werden. Ansonsten können Zinsaufwendungen nur innerhalb der Freigrenze oder bei Eingreifen der Escape-Klausel in vollem Umfang…

201001.31
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Änderung des Überschuldungsbegriffs gilt bis 31.12.2013

Als Reaktion auf die Finanzkrise wurde im Herbst 2008 – zunächst befristet bis 31.12.2010 – der Begriff der Überschuldung geändert. Danach muss ein Unternehmen trotz rechnerischer Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellen, wenn es mittelfristig seine laufenden Zahlungen voraussichtlich leisten kann. Es ist also darauf abzustellen, ob die sog. Fortführungsprognose positiv ausfällt, z. B. weil ein Betrieb den…

200907.19
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Eigenkapitalersatzrecht auf Altfälle noch anwendbar

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs findet das Eigenkapitalersatzrecht auf Altfälle, in denen das Insolvenzverfahren vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23. Oktober 2008 eröffnet worden ist, weiterhin Anwendung. In dem zu entscheidenden Fall stellte das Gericht klar, dass nach den anwendbaren Eigenkapitalersatzregeln die Rückzahlungspflicht des bürgenden Gesellschafters nicht…

200907.10
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Nichteinlagefähigkeit von Dienstleistungen und Umgehungsschutz bei der Kapitalaufbringung

In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall sollte ein GmbH-Gesellschafter nach Leistung einer Bareinlage für die Gesellschaft entgeltlich Dienstleistungen erbringen. Nach Auffassung des Gerichts finden die Grundsätze der verdeckten Sacheinlage auf solche Dienstleistungen keine Anwendung. Auch ein der Erfüllung der Einlageschuld entgegenstehendes Hin- und Herzahlen der Einlagemittel liegt nicht vor, sofern der die Einlage Leistende diese nicht…