Verfahrensrechtliche Folgerungen aus dem BVerfG-Beschluss vom 06.07.2010 zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Allgemeines Mit Beschluss vom 06.07.2010 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die ab 2007 geltende Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zum Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar ist, soweit Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann nicht…