Die Absenkung der Altersgrenze auf 25 Jahre zur Berücksichtigung von Kindern war verfassungsgemäß
Kinder über 18 Jahre werden steuerlich bei ihren Eltern nur noch berücksichtigt, soweit bei ihnen besondere Umstände vorliegen. Eine der Voraussetzungen war, dass ein Kind das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Mit dem Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes 2007 wurde diese zeitliche Grenze herabgesetzt. Maßgeblich ist seitdem, dass ein Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für ältere Kinder…