Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn
Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen unentgeltlich zur Verfügung gestellt, hat er die Privatnutzung monatlich mit 1 % des Bruttolistenpreises als Arbeitslohn zu versteuern. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist außerdem ein Zuschlag von 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer pro Monat anzusetzen. Wird zusätzlich ein Fahrer gestellt, ist darin ein zusätzlicher geldwerter Vorteil zu sehen. Der…