Räum- und Streupflicht darf nicht den einzelnen Wohnungseigentümern auferlegt werden
Bisher war in der Rechtsprechung streitig, ob Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft dazu verpflichtet werden können, bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums aktiv mitzuwirken, etwa zur turnusmäßigen Räum- und Streupflicht. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht die Befugnis hat, den einzelnen Wohnungseigentümer außerhalb der gemeinschaftlich zu tragenden Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen. Danach…