Bei Mieterhöhungsverlangen ist nur der Mietspiegel vergleichbarer Gemeinden heranzuziehen
Will ein Vermieter die Miete erhöhen und stützt er sein Mieterhöhungsverlangen mangels Mietspiegel in der Gemeinde auf den der Nachbargemeinde, so müssen beide Gemeinden vergleichbar sein. Dies hat das Landgericht Potsdam entschieden. Ein Vermieter verlangte vom Mieter die Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen. Da die Wohngemeinde über keinen Mietspiegel verfügte, verwies er zur Begründung für die…