Reserveoffiziersanwärterausbildung ist Berufsausbildung
Für ein volljähriges Kind besteht Anspruch auf Kindergeld, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird. Wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet, befindet sich nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in Berufsausbildung. Der BFH wies die Revision der Familienkasse zurück, die die Ausbildung eines volljährigen Sohnes als Reserveoffiziersanwärter…