Besteuerung von Streubesitzdividenden
Die EU-Kommission hatte Deutschland in einem Vertragsverletzungsverfahren verklagt, weil bislang auf Streubesitzdividenden Kapitalertragsteuer einzubehalten war, die bei inländischen Anteilseignern erstattet, bei ausländischen Anteilseignern hingegen definitiv wurde. Der EuGH hat entschieden, dass diese unterschiedliche Behandlung inländischer und ausländischer Anteilseigner gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Infolgedessen musste Deutschland die Ungleichbehandlung von Inlandsdividenden und Auslandsdividenden beseitigen. Der Gesetzgeber hat…