Kein Vertrauensschutz bei einem nicht ordnungsgemäßen Fahrtenbuch
Die private Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge ist gesetzlich geregelt. Für jeden Kalendermonat hat der Unternehmer 1 % des inländischen Kfz-Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung und Umsatzsteuer als Privatanteil zugrunde zu legen. Rabatte und Nachlässe, die beim Erwerb des Fahrzeugs gewährt wurden, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch beim Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs….