Ist die Versteuerung der an ausländische Mitunternehmer gezahlten Vergütungen verfassungswidrig?
Erhält ein inländischer Mitunternehmer von seiner Gesellschaft Zinsen für ein Darlehen, dürfen diese Sondervergütungen den Gewinn der Gesellschaft nicht mindern. Sie gelten als Teil des Unternehmensgewinns und unterliegen somit auch der Gewerbesteuer. Das gilt nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht für ausländische Mitunternehmer, die keine Betriebsstätte im Inland haben. Der Gesetzgeber hat versucht, diese ihm…